26.02.2026
Heizungsgesetz-Reform 2026: Was sich für Sie jetzt ändert

Gute Nachrichten für Hausbesitzer: Die Unsicherheit hat ein Ende. Die Bundesregierung hat sich auf eine umfassende Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geeinigt. Das bisher oft kritisierte „Habeck’sche Heizungsgesetz“ wird durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt.
Als Ihr Energieberater habe ich die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:
1. Technologieoffenheit ist zurück: Kein 65%-Zwang mehr
Die wohl wichtigste Änderung: Die starre Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, fällt weg. Künftig können Sie wieder frei entscheiden, welches System zu Ihrem Haus passt. Ob Wärmepumpe, Hybridmodell, Biomasse oder klassische Gas- und Ölheizung – alle Optionen stehen wieder offen.
2. Neue Quoten für grünes Gas und Öl
Damit auch Gas- und Ölheizungen zukunftssicher bleiben, wird ab 2029 eine Quote für klimafreundliche Brennstoffe eingeführt. Händler müssen dann einen steigenden Anteil an Biomethan oder E-Fuels beimischen. So sinkt der CO₂-Ausstoß Ihres Hauses schrittweise, ohne dass Sie sofort die gesamte Technik austauschen müssen.
3. Staatliche Förderung bleibt stabil
Trotz der Lockerungen bleibt die finanzielle Unterstützung hoch:
Bis zu 70 % Förderung sind beim Umstieg auf klimafreundliche Systeme weiterhin möglich.
Die Finanzierung ist bis mindestens 2029 gesichert.
Der maximale Zuschuss liegt weiterhin bei 21.000 Euro.
4. Erleichterung für Kommunen
Besonders für Bewohner kleinerer Gemeinden (unter 15.000 Einwohner) wird es einfacher. Die Wärmeplanung der Kommunen wird entbürokratisiert, was für Sie schneller Klarheit schafft, ob z. B. ein Fernwärmeanschluss in Ihrer Straße geplant ist.
Mein Experten-Fazit:
Die Reform nimmt den massiven Druck von den Eigentümern. Wir vertrauen jetzt wieder auf individuelle Lösungen statt auf starre Verbote. Dennoch gilt: Die CO₂-Preise werden steigen. Eine kluge Tarifoptimierung und eine vorausschauende Planung Ihrer Heiztechnik sind wichtiger denn je.
Haben Sie Fragen, wie sich das neue Gesetz auf Ihre laufenden Kosten oder Ihren geplanten Heizungstausch auswirkt?
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